Ausschreibung: Neues Lovecrafter-Emblem gesucht!
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Berenice van Buren -
12. März 2024 um 12:00 -
830 Mal gelesen -
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Deshalb sucht Lovecrafter (und seine kleine Schwester, das Online-Magazin Lovecrafter Online) ein neues Emblem. Bis zum 31.05.2024 können sich alle, die sich dazu berufen fühlen, ihre Entwürfe für ein neues Titelemblem per E-Mail einreichen an: rene.porschen [at] deutschelovecraftgesellschaft.de
Die Ausschreibung richtet sich dabei nicht explizit an Vereinsmitglieder und heißt auch Entwürfe jener willkommen, die bisher nicht mit der dLG in Berührung gekommen sind.
Bedingung ist, dass sich der Gegenstand der Abbildung im weiten Kosmos der unheimlichen Literatur Howard Phillips Lovecrafts verorten lassen und zweifarbig gehalten sein muss. Ausdrücklich erwünscht sind Entwürfe, die sich stilistisch mit den Ästhetiken auseinandersetzen, die zu Lovecrafts eigenen Lebzeiten vorherrschten (ca. Jahrhundertwende bis einschließlich 1920er-Jahre). Gern gesehen sind außerdem Designs, die diese Stilrichtungen auf humoristische, karikative und/oder innovativ-prägnante Weise mit dem Cthulhu-Mythos in Dialog bringen.
Die Vorschläge werden sowohl vom Vereinsvorstand als auch der Chefredaktion des Vereinsmagazins begutachtet. Der Gewinner oder die Gewinnerin darf sich freuen über:
Ein Preisgeld in Höhe von 666 Euro.
Den kostenlosen Bezug der nächsten 5 Lovecrafter-Ausgaben (sofern dies durch eine bereits bestehende Mitgliedschaft bei der dLG nicht bereits gegeben ist).
Ein ausführliches Künstler*innenporträt, ggf. mit einer Galerie, in einer der kommenden Print-Ausgaben, wenn gewünscht, sowie die Aussicht auf weitere Kooperationen mit der dLG.
Die Garantie, sein bzw. ihr kreatives Werk von der dreizehnten Ausgabe an unter den Augen von mindestens 400 Leser*innen zu wissen.
Und natürlich eine Erwähnung der Urheberschaft im Impressum des Magazins.
Sollten bis zur Ausschreibungsfrist keine Werke eingereicht worden sein, die unseren Vorstellungen entsprechen, behalten wir uns vor, keinen Gewinner oder Gewinnern zu küren.
Trivia:
Lovecrafter ist das ordentliche Vereinsmagazin der Deutschen Lovecraft Gesellschaft und erscheint einmal im Jahr mit inhaltlichem Doppelfokus. Die kommende dreizehnte Ausgabe wird sich sowohl den filmischen Ablegern des Mythos als auch dem Schaffen einer der größten Inspirationsquellen H. P. Lovecrafts widmen: Edgar Allan Poe. Darüber hinaus liefert das Magazin informatives und ansprechendes Material in Form von Artikeln über das Schreiben und den Einfluss unheimlicher Literatur und Weird Fiction und liefert regelmäßig neue Beiträge, Szenarien und Regeln für das Pen-and-Paper-Rollenspiel FHTAGN.
Lovecrafter Online ist das Online-Magazin der Deutschen Lovecraft Gesellschaft und veröffentlichtet in der Regel einmal wöchentlich einen Online-Beitrag zu wechselnden und vielfältigen Themen, wie etwa Filmkritiken, Buchrezensionen, Interviews mit kreativen Schaffenden und anderen Personen der Lovecraft-Szene und vieles mehr.
Rechtliches:
Die eingereichten Werke dürfen bisher noch nicht anderweitig veröffentlicht worden oder in Benutzung sein. Mit der Einsendung erklären sich Teilnehmende einverstanden und gewähren der Deutschen Lovecraft Gesellschaft e. V. die exklusiven Rechte, das Werk räumlich und zeitlich unbegrenzt, aber insbesondere für die Print- und ePaper-Ausgaben des Vereinsmagazins Lovecrafter der Deutschen Lovecraft Gesellschaft e. V. sowie seines Ablegers, dem Online-Magazin Lovecrafter Online, zu benutzen. Zudem erklären sich Teilnehmende einverstanden, dass ihr Name im Impressum der Print- und ePaper-Ausgaben des Lovecrafter im Zusammenhang mit dem Werk genannt werden darf.
Mit der Teilnahme an der Ausschreibung versichern die Teilnehmenden, dass der eingesandte Beitrag selbst gemacht und nicht von einem KI-Werkzeug erzeugt worden ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Ein Anspruch auf ein Honorar jenseits des o.g. Preisgeldes besteht nicht.
Mit Einreichung eines Werks erklären sich Teilnehmende mit den Bedingungen dieser Ausschreibung in allen Punkten einverstanden. Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutz:
Um eine Kommunikation mit den Ausschreibungsteilnehmenden gewährleisten zu können, erheben und speichern wir persönliche Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail). Diese Daten werden ausschließlich für den Informationsfluss zwischen Herausgeberin und Ausschreibungsteilnehmenden bzw. Verlegerin und Ausschreibungsteilnehmenden bezüglich dieser Ausschreibung verwendet. Diese Daten werden weder zu Werbezwecken (Newsletter, Verlagsinformationen, o. ä) verwendet, noch werden diese Daten an andere Firmen oder Privatpersonen weitergegeben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Möglichkeit, Ausschreibungsteilnehmenden über Zusage und Absage informieren zu können. Die Daten werden nicht zur Erstellung von Profilen oder zu Werbezwecken verwendet. Dadurch wird Ihr Interesse am Datenschutz gewahrt. Die persönlichen Daten werden so lange gespeichert, bis das Ergebnis der Ausschreibung verkündet ist. Dies kann mehrere Monate dauern. Falls Sie die Speicherung Ihrer persönlichen Daten nicht wünschen, ist eine Teilnahme an der Ausschreibung leider nicht möglich. Sie können jederzeit der weiteren Speicherung Ihrer persönlichen Daten widersprechen. Ihre persönlichen Daten werden dann umgehend gelöscht, Ihr Werk wird in dem Fall von der Ausschreibung ausgeschlossen.