Lovecraft und seine Kooperationen

    • Offizieller Beitrag

    Im Zuge der Aufarbeitung einer Whitelist (im Sinne von gemeinfrei) für FHTAGN gibt es Erwähnungen von Wesen in Geschichten, die HPL zusammen mit Hazel Heald oder Zealia Bishop geschrieben hat:
    https://en.m.wikisource.org/wiki/The_Horror_in_the_Museum
    https://en.m.wikisource.org/wiki/The_Curse_of_Yig

    Während HPL bekanntermaßen seit über 70 Jahren tot ist, sind die beiden Damen in den 1960er Jahren verstorben. Damit fällt die Geschichte zwar in den USA in die Public Domain, aber eben in Deutschland nicht so ganz.

    Wie würdet ihr das einschätzen?

    Streng genommen ist eben ein Teil der Autorenschaft der Geschichte gemeinfrei und der andere Teil nicht. Macht das dann das Werk insgesamt gemeinfrei oder eben nicht?

  • Ich bin mir sicher, dass eine Geschichte nicht gemeinfrei wird, nur weil ein Teil des Autorenteams lange genug verstorben ist. Man kann ja nicht genau trennen, wer was geschrieben hat. (Ob es natürlich jemanden gibt, der anklagt, falls einer ein fiktives Wesen daraus in einem eigenen Werk verbrät und das im deutschsprachigen Raum - hm, doch unwahrscheinlich. Aber es gibt halt Gesetze und man sollte sich ja nicht nur dran halten, weil sonst Strafe droht.)

    Vorsicht auch bei Veröffentlichung längerer Textpassagen auf Deutsch von fremdsprachigen Texten, wenn jemand über 70 Jahre tot ist, weil der Übersetzer hat wieder eigene Rechte. Das ist bei Musik auch so - da mag ein Komponist Hunderte Jahre tot sein, aber ein Musiker, der das neu interpretiert, hat wieder eigene Rechte an einer Aufnahme davon.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Unstern,
    so sehen wir das im Grunde auch, weswegen FHTAGN von (leider) einigen Viechern, Ritualen und Folianten Abstand genommen hat. Selbst Robert E. Howard hat dummerweise vielfach verlängertes Copyright.

    Eine Liste unserer Quellen findest du übrigens hier:
    https://fhtagn-rpg.de/spielwelt#yog-sothothery

  • Das ist sehr informativ, Danke für den Link!

    Mich selbst betrifft das als Autorin und Herausgeberin auch. Wobei ich selbst mich bei meinen Kurzgeschichten mehr an den Kernmythos halte, als Herausgeberin, tja, letztendlich würde wohl der Autor geradestehen müssen, wenn es da was gibt. Aber gerade bei öffentlichen Ausschreibungen muss man auch drauf hinweisen, gerade in eindeutigen Fällen, also so was wie Hohlbeins "Hexer von Salem", dass das eben nicht geht und am besten schon im Vorfeld.

  • Wie sieht es denn aus, wenn man den Namen des Großen Alten anders schreibt? Mir fällt da gerade der Kurzfilm Subb Niggurath als Beispiel ein:

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