Urheberfragen zu Bildmaterial

  • Na dann hab ich doch glatt mal ne Frage wo ihr mir helfen könntet.
    Wie sieht es denn das mit dem Copyright bei alten Pass-/Portraitfotos aus?
    Sagen wir mal so bildet aus den 20ern ;)

    Afaik verfällt ja das Urheberrecht nach 30 Jahren. Aber wie steht das bei solchen Fotos?

  • Da musst du dich in der Regel erkundigen soweit ich weiß. Bei Berühmtheiten und anderen wichtigen Personen werden solche Bildrechtevon Bilddatenbanken gekauft und ins unendliche verlängert.
    Bei dir und mir müsste es aber in der Regel so sein, dass die Bildrechte nach x Jahren verfallen. Ich dachte 70 wie bei Schriftgut, aber 30 kann auch sein.

    “I couldn’t live a week without a private library – indeed, I’d part with all my furniture and squat and sleep on the floor before I’d let go of the 1500 or so books I possess.”
    H.P. Lovecraft in einem Brief vom 25. Februar/1. März 1929 an Woodburn Harris
  • hmmm .... dann wird es wohl doch auf wikimedia hinaus laufen. Bin übrigens gerade drüber gestoßen. Scheinbar verfällt das Copyright im Allgemeinen 70 Jahre nach dem Todestag der Person.

    Danke auf jeden Fall für die Hilfe

  • Mal ganz ins Unreine gesprochen:

    Es geht bei Deiner Frage vermutlich nicht oder nicht nur um Urheberrechte. Das Urheberrecht an einem Foto dürfte dem Fotographen zustehen ... solange es währt. Daneben kann aber ggf. auch das Recht am eigenen Bild und ein postmortaler Persönlichkeitsschutz zu beachten sein. Die Frage ist: Darf man jedermanns Abbild zu beliebigen Zwecken (miss-)brauchen. Bei Passfotos geht es ja vermutlich auch nicht um Prominente und zudem werden solche Passfotos / Portraits u.U. in einen Zusammenhang gestellt, der den Nachkommen missfallen könnte...

    Für den Postmortalen Bildnisschutz gelten offenbar 10 Jahre ab dem Tod des Abgebildeten, so jedenfalls hier dargestellt. Mir scheint das im Moment etwas arg kurz und man müsste das noch einmal vertiefen. Ob man nach Ablauf dieser 10 Jahre (falls man das Todesdatum kennt) allerdings das Bild in jeden beliebigen fiktiven Zusammenhang stellen darf, müsste man noch einmal weiter prüfen. § 189 StGB stellt die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener z.B. unter Strafe. Mancher Abkömmling mag es überhaupt nicht lustig finden, seine(n) Mutter/Großmutter/Vater/Großvater als Aktivator des Grauens eines Horror-Rollenspiels wiederzufinden ...

    Hinzu kommt, dass der Schutz eines Bildes im Einzelfall einem fremden Rechtskreis, also nicht dem deutschen Recht, unterliegen könnte.

    Ich wäre daher eher vorsichtig, so sehr ich das Bedürfnis auch verstehe. Darum habe ich in der Vergangenheit z.B. dafür plädiert, Forenspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit nur für Vereinsmitglieder oder nur für die Spieler zugänglich zu machen, damit man Bilder "nichtöffentlich" einstellen kann.

    Aber ich habe diese Fragen rechtlich nicht abschließend geprüft, weil ich auch im rechtlich zulässigen Rahmen keine Bilder Dritter ungefragt öffentlich verwenden wollen würde. (Etwas weniger eng würde ich persönlich das bei Schauspielern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sehen, denn die sind eh Kummer gewohnt. ;) )

  • Ok Joran. Die Antwort hilft auf jeden Fall schon mal sehr viel weiter. :)
    Wie gesagt: Wir werden wohl auf wikimedia zurück greifen. Da gibt es eine menge Material bei dem das Copyright eindeutig geklärt ist.
    Oder wir machen das ganze einfach ohne Bilder.

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